Neue gesetzliche Anpassungen – Personalreglemente à Jour?
Neue gesetzliche Anpassungen - Personalreglemente à Jour?
Ende des Jahres 2020 hat uns ein Kunde angerufen und uns um Hilfe bei der Erarbeitung des neuen Personalreglements gebeten. Einerseits wollte er die Vereinheitlichung der Zeitwirtschaft für alle Angestellten im Dokument abbilden, andererseits war es ihm auch ein grosses Anliegen das Reglement den neuesten gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Da das bestehende Reglement über 10 Jahre alt war, gab es doch einige Lücken, die es zu füllen galt.
Was ist neu
Beim Durchlesen des bisherigen Reglements stellten wir fest, dass das Thema Mutterschaftsurlaub nur bedingt den gesetzlichen Vorgaben entsprach. Wie wir im Dialog mit dem Kunden feststellen durften, wurden die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis angewandt, jedoch waren sie nicht niedergeschrieben. Das Thema Vaterschafts- und Betreuungsurlaub hatte aufgrund der Aktualität noch keinen Eintrag gefunden. Wir machten unseren Kunden in der Folge auf folgende neue gesetzliche Bestimmungen ab 2021 aufmerksam:
Seit dem 1. Januar 2021 gelten die Bestimmungen des Vaterschaftsurlaubs. Dieser dauert 14 Tage, welcher von der EO mit einem Taggeld in der Höhe von 80% des durchschnittlichen Einkommens, maximal aber CHF 196.-- pro Tag entschädigt wird. Wird der Urlaub wochenweise bezogen, werden pro Woche 7 Taggelder ausgerichtet. Bei tageweisem Bezug werden auf 5 entschädigte Tage zusätzlich 2 Taggelder bezahlt. Der Anspruch entsteht am Tage der Niederkunft und ist innert 6 Monaten zu beziehen.
Am 1. Juli 2021 treten die Bestimmungen über den Betreuungsurlaub von 14 Wochen bei gesundheitlich schwerer Beeinträchtigung eines minderjährigen Kindes wegen Krankheit oder Unfall in Kraft. Eltern von minderjährigen Kindern, welche wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigt sind, und für die intensive Betreuung ihrer Kinder die Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, haben Anspruch auf diesen Betreuungsurlaub. Der Lohnanspruch besteht als Taggeld in der Höhe von 80% des durchschnittlichen Lohnes, maximal CHF 196.-- pro Tag.
Das Personalreglement in neuem Glanz
In einer intensiven Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und der HR for you ist das neue Personalreglement entstanden. Das etwas angestaubte alte Reglement wurde durch ein frisches und für alle Adressaten gut lesbares Dokument ersetzt. Der Kunde erkannte dabei sofort auch den Nutzen für sein Employer Branding. Einige Passagen des Dokumentes wurden nach einer detaillierten Marktanalyse sogar vorteilhafter für die Mitarbeitenden ausgestaltet. Der Geschäftsleitung war es ein grosses Anliegen inskünftig als attraktiver Arbeitgeber noch stärker wahrgenommen zu werden.
Einführung des neuen Personalreglements
Das von der Geschäftsleitung finalisierte neue Personalreglement wurde in einem ersten Schritt mit den internen Sozialpartnern besprochen und weiter verfeinert. In Kürze werden die Mitarbeitenden anlässlich von Informationsveranstaltungen (selbstverständlich unter Einhaltung aller Corona-bedingten Vorsichtsmassnahmen) informiert. Mit der Unterzeichnung der Einverständniserklärung durch die Mitarbeitenden wird dieses Projekt erfolgreich abgeschlossen und eingeführt.
Fazit
Prüfen Sie Ihre schriftlichen Unterlagen auf die neuesten Gesetzgebungen. In den letzten Jahren hat sich einiges verändert. Papier ist geduldig, aber vielleicht erkennen Sie ja auch wie unser Kunde Dinge, die Ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern. Ihre bestehenden aber auch die zukünftigen Mitarbeitenden werden Ihnen danken. Auch die internen HR-Prozesse werden wieder verständlicher und ermöglichen ein effizienteres Arbeiten. Mit dem schriftlichen Grundlagenpapier erlangen Sie wieder Klarheit und Transparenz für sich, ihre Mitarbeitende und ihre Vorgesetzten.
Zitat zum Schluss
«Wege entstehen dadurch, dass man sie geht.»
Franz Kafka
Schriftsteller