Neue alte Normalität?!? Welchen Einfluss hat die neue Normalität auf die Anstellungsbedingungen?

Neue alte Normalität?!? Welchen Einfluss hat die neue Normalität auf die Anstellungsbedingungen?

Der Bundesart hat entschieden, dass ab dem 31. Mai 2021 die Homeoffice-Pflicht für jene Betriebe wegfällt, die einmal pro Woche testen. Die seit dem 18. Januar 2021 geltende Verpflichtung wird also gelockert. Nur, was heisst das für die Unternehmen und die Mitarbeitenden? Was ist, wenn die längst ersehnten weiteren Lockerungsschritte folgen und die Homeoffice-Empfehlung ganz wegfällt?

Wie begann alles?

Erinnern wir uns doch einmal zurück. Im Dezember 2019 haben wir erstmals vom Corona-Ausbruch in China Kenntnis genommen. Wir hatten da noch das Gefühl, dass das mit uns in Europa nicht so viel zu tun hat. Plötzlich hörten wir aber aus unserem Nachbarland Italien, dass sehr viele Menschen an diesem neuartigen Virus erkrankt sind. Sofort war das Thema in aller Munde. In den Unternehmen wurden wir hektischer und haben nach Lösungen gesucht, wie wir unsere Mitarbeitenden vor diesem Virus schützen können. Es wurden so schnell wie möglich Desinfektionsmittel und Masken beschafft und den Mitarbeitenden beim Unternehmenseingang abgegeben. Zudem wurde das Maskentragen im gesamten Unternehmensareal Pflicht. Homeoffice, wo möglich, oder hybride Ausbildungssequenzen an Bildungsinstitutionen wurden eingeführt. Viele Unternehmen, vor allem KMU, waren von einem auf den anderen Tag gefordert, Mitarbeitenden eine Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, die Homeoffice ermöglicht. Dies löste einen grossen Innovationsschub aus. Hätten wir noch im Jahr 2019 gedacht, dass wir so schnell lernen mit Kollaborationstools zu arbeiten oder Meetings via Videokonferenzen zu führen. Wohl eher nicht!

Neu gewonnene Arbeitsmöglichkeiten

Viele Mitarbeitende aber auch Vorgesetzte haben im Verlauf der 1.5 Jahre erkannt, dass solche Arbeitsformen auch neue Möglichkeiten bieten. So wurde z.B. festgestellt, dass die Mitarbeitenden mehr Zeit für das Arbeiten aufwenden, da der Arbeitsweg wegfällt. Die Mitarbeitenden haben auf der anderen Seite bemerkt, dass neben dem Arbeiten mehr Zeit für Sport, Familie und Ausgleich bleibt, da der Arbeitsweg vom Frühstücktisch zum Arbeitsplatz zu Hause um ein Vielfaches kürzer ist. Selbst-verständlich wurden auch die Schattenseiten schnell sichtbar. So wurde bald identifiziert, dass die soziale Isolation für viele Menschen schwerwiegende Probleme mit sich bringt. Ebenso wurde festgestellt, dass die Abgrenzung zwischen Beruf und Privatleben noch einmal schwieriger wurde, zum Teil flossen die Tätigkeiten ineinander über.

Wie eingangs erwähnt, stehen wir nun aber kurz vor weiteren Lockerungsschritten und der Frage, wie können die Ansprüche der Mitarbeitenden mit den Ansprüchen der Unternehmen bezüglich der neuen Arbeitsformen vereinbart werden?

Vereinbarkeit der Ansprüche

Spätestens in den nächsten Wochen werden sich sämtliche Unternehmensleitungen beraten und entscheiden müssen, wie sie inskünftig mit dem Thema mobiles Arbeiten (anywhere, anytime, anyhow) fortfahren wollen. Die Nachfrage von Seiten der Mitarbeitenden wird kommen. Dies vor allem auch aufgrund der Tatsache, dass sowohl die Unternehmen als auch die Mitarbeitenden bewiesen haben, dass diese Form der Arbeit funktionieren kann.

Zwingend: Regeln aufstellen

Es scheint jedoch unumgänglich, dass zumindest teilweise auch in Zukunft die Arbeitsform des mobilen Arbeitens, sei es aus dem Homeoffice oder aus einem Coworking Space, ermöglicht werden muss. Für diese zum Teil neuen Arbeitsformen ist es, vor allem für KMU, notwendig, dass für die «Nach-Corona-Zeit» Regeln erstellt und mit den Mitarbeitenden vereinbart werden. Folgende Inhalte sollten im Reglement "Mobiles Arbeiten" unbedingt berücksichtigt sein:

  • Umfang (Stunden/Tage pro Woche oder in welchen Situationen)
  • Erreichbarkeit und Antwortzweiten
  • Art und Weise der Arbeitszeiterfassung
  • Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot
  • Einrichtung und Ausrüstung (Geräte und Material) des Homeoffice-Arbeitsplatzes sowie Entschädigung
  • Verhalten bei Störungen z.B. wenn Arbeitsausführung verunmöglicht
  • Umgang mit sensiblen Daten und Haftung

Fazit

Unter Berücksichtigung der Geschäftstätigkeit, der anfallenden Arbeiten sowie der Kundenbedürfnisse muss die Möglichkeit des mobiles Arbeitens in jedem Unternehmen eingehend geprüft werden. Die Arbeitgeber sind gefordert, Reglemente für das mobile Arbeiten zu erstellen. Darin muss es Optionen je nach den individuellen Bedürfnissen der Unternehmen und der Mitarbeitenden geben. Mobiles Arbeiten ist nicht für Jedermann das Richtige - trotzdem ist es in Zeiten des Fachkräftemangels unumgänglich diese Arbeitsform anzubieten, um als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden.

Zitat zum Schluss

 «Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an.»

Sokrates
Philosoph

 

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